Sprungziele

Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

  • +49 9435 309-227
  • info@schwarzenfeld.de
  • Montag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Freitag 08:00 - 12:00

Alle Leistungen