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Standesamtliche Hochzeiten

Anmeldung

Eine standesamtliche Trauung ist erst nach einer Anmeldung der Eheschließung möglich. Wenn Sie also planen zu heiraten, sollten Sie sich rechtzeitig vorher zur Eheschließung beim Standesamt anmelden. Welche Unterlagen dafür notwendig sind, kann beim Standesamt erfragt werden. Der Trautermin kann erst verbindlich vereinbart werden, sobald die Anmeldung der Eheschließung abgeschlossen ist. Die Terminvergabe für die Hochzeit an sich ist frühestens ein halbes Jahr vorher möglich, da die Anmeldung nur sechs Monate gültig ist.

Bitte beachten Sie, dass ohne Anmeldung der Eheschließung keine standesamtliche Trauung erfolgen kann, auch wenn Sie Gaststätte und Ähnliches schon fest gebucht haben. Wir sind für Ihre Anmeldung zuständig, wenn Sie und/oder Ihr Partner im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld (Markt Schwarzenfeld, Gemeinde Stulln, Gemeinde Schwarzach b. Nabburg) einen Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Die Anmeldung soll von beiden Eheschließenden persönlich und gleichzeitig beim Standesamt vorgenommen werden. Die Ehe kann dann aber vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Standesamtliche Trauungen finden in der Regel im großen Sitzungssaal des Rathauses Schwarzenfeld statt. Seit Sommer 2021 ist auch das ehemalige Stallgebäude am Schlossbauernhof in Altfalter als standesamtlicher Trauort gewidmet. Paare, die dort heiraten wollen, stellen ihre Voranfrage bitte direkt bei Bürgermeister Franz Grabinger. Bitte beachten Sie, dass der Schlossbauernhof zwar der Trauort, aber der nicht der Ort für die Hochzeitsfeierlichkeiten sein kann.

Standesamtliche Trauungen finden in der Regel im großen Sitzungssaal des Rathauses Schwarzenfeld statt.
Seit 2021 ist auch das ehemalige Stallgebäude am Gemeindezentrum Schlossbauernhof in Altfalter als standesamtlicher Trauort gewidmet.
Blick in das ehemalige Stallgebäude im Schlossbauernhof Altfalter.

Hinweise und Termine

Amt: Standesamt
Franz Grabinger

Erster Bürgermeister

Gemeinde Schwarzach b. Nabburg

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