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Flächen für Wasserrahmenrichtlinie gesucht

  • Verwaltungsgemeinschaft

Den Flüssen mehr Raum geben – Das Wasserwirtschaftsamt informiert zum Thema Grunderwerb für Entwicklungsflächen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

Wichtiger Hinweis: Der zuvor für den 28.09. angekündigte Termin zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Kläranlege Fensterbach kann leider aus organisatorischen Gründen nicht stattfinden.

 

Die bedrohten Gewässer:
Seit Jahrhunderten wurden Flüsse und Gewässer vom Menschen verändert und immer weiter begradigt und eingeengt. Mit diesen Eingriffen hat der Mensch neue und – zuvor ungeahnte – Probleme geschaffen. Je intensiver die Nutzung ist, umso mehr nimmt in der Regel die strukturelle Vielfalt in unseren Gewässern ab. Auch die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gewässer sind zunehmend erkennbar: die Abflüsse und die Gewässertemperaturen ändern sich, Starkregenereignisse und längere Niedrigwasserperioden treten häufiger auf.

Die Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL):
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ist der Ordnungsrahmen für eine ganzheitliche europäische Wasserpolitik. Sie wird im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf nationaler Ebene verpflichtend umgesetzt. Oberstes Ziel der WRRL ist die Erreichung eines guten ökologischen Zustands unserer heimischen Gewässer. Die Bewertung des ökologischen Zustands (Klasse 1 = sehr gut bis Klasse 5 = schlecht) erfolgt in verschiedenen Klassen und hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Fische (Fischfauna)
  • Wirbellose Kleinlebewesen (Makrozoobenthos)
  • Wasserpflanzen und Aufwuchsalgen (Makrophyten und Phytobenthos)
  • Freischwimmende Algen (Phytoplankton; nur an größeren Flüssen z.B. Naab, Regen)

Die Qualitätsziele der EG-WRRL lauten:

  • Ein weitgehend natürliches Vorkommen von Pflanzen und Fischen in den Gewässern
  • Die Durchgängigkeit von Bächen und Flüssen für alle Lebewesen
  • Renaturierte, naturnahe und naturbelassene Uferzonen

Behördliche Zuständigkeiten:
Für die Unterhaltung der Gewässer erster und zweiter Ordnung ist nach § 39 WHG und dem Art. 22 BayWG der Freistaat Bayern, vertreten durch das jeweilige Wasserwirtschaftsamt zuständig. Der Amtsbereich des Wasserwirtschaftsamtes Weiden umfasst die Landkreise Tirschenreuth, Neustadt a.d. Waldnaab, Amberg-Sulzbach und Schwandorf sowie die kreisfreien Städte Weiden und Amberg.

Ufergehölzstreifen = aktiver Gewässerschutz
Gewässer zu verbessern, erfordert einen ausreichen breiten Ufergehölzstreifen, der Abstand schafft zwischen Nutzfläche und Gewässer. Als Puffer und Filter kann dieser Streifen vielfältige Funktionen wahrnehmen:

  • Natürlicher Uferschutz
  • Erosionsschutz
  • Hochwasserschutz durch Rückhaltevermögen
  • Beschattung der Gewässer, was vor allem im Hinblick auf Algenwachstum von Bedeutung ist
  • Biotopfunktion
  • Natürlicher CO2-Speicher
  • Erholungsfunktion und Erlebniswert für den Menschen

Unsere bayerischen Gewässer wurden nutzungsbedingt stark begradigt, verbaut und kanalisiert. Dazu kommt, dass Ufergehölze fehlen, und sich die Gewässer im Sommer stark aufheizen. Eine positive Wirkung der Ufergehölzstreifen auf die Wasser-und die Sedimentqualität zeigt sich umso deutlicher, je länger die mit Ufergehölzen bestockte Gewässerstrecke ist.

Herausforderung der Zukunft:
Berührungspunkte für einen partnerschaftlichen Gewässerschutz sind insbesondere die Flächenbereitstellung für die Renaturierungsprojekte. Auch das Thema Klimawandel wird eine immer größere Rolle bei der Bewirtschaftung spielen. Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern wirken sich daher ebenfalls positiv auf die Landwirtschaft aus, zum Beispiel, weil sie Weideflächen vor Dürreschäden schützen und somit gute, ertragreiche Standorte der Landwirtschaft erhalten können.

Chancen erkennen: Mehrwerte der Renaturierungsmaßnahmen:
Oftmals ergänzen sich zum Beispiel die Ziele von Wasserwirtschaft, Naturschutz, Tourismus und Landschaftspflege. Renaturierte Gewässer haben nicht nur eine hohe Anziehungskraft für Erholungssuchende, sondern sind auch für den Tourismus attraktiv. Touristische Kernthemen wie „Wasserwandern“ oder „Naturpark Flusslandschaft“ können entscheidende regional-wirtschaftliche Impulse setzen.

Positivbeispiel Renaturierung Wondreb:
An der Wondreb bei Waldsassen wurden von 2015 bis 2017 umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen auf einer Fließstrecke von über 1,6 km Länge durch­geführt. In zahlreichen Gewässerabschnitten wurden Gewässerbett und Uferbereiche strukturell aufgewertet. Erfolgskontrollen zeige heute erste positive Auswirkungen der Maßnahmen: Die Artenvielfalt hat sich deutlich erhöht; profitiert haben vor allem die Arten der fließenden Bereiche und des Stillwassers, sowie die Fischfauna. Es ist eine positive Atmosphäre entstanden, in der alle – Landwirte, Gemeinde, Wasserwirtschaftsamt und weitere Beteiligte – gern zusammenarbeiteten und sich gemeinsam für die Entwicklung des Gewässers verantwortlich fühlen und beteiligen. Die guten Kooperationen mit den beteiligten Institutionen waren die Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung zahlreicher Maßnahmen. Der Wassererlebnispfad in Waldsassen verläuft am Rande der Wondrebauen bis hin zum renaturierten Mühlbach mit Ruhezone und Fischaufstieg. Auf einer Strecke von 5,8 km erhalten Interessierte vielfältige Informationen uns können gleichzeitig Natur pur genießen. Der Wondreb-Radweg führt Radler auf einer Strecke von, 29,4 km von Falkenberg nach Waldsassen. Der Weg schlängelt sich durch das Naturschutzgroßprojekt Waldnaabaue beinahe steigungslos hinein in das zauberhafte Auengebiet der Wondreb.

Entwicklungsflächen gesucht:
Fließgewässer, die sich natürlich entwickeln sollen, brauchen vor allem eines: Platz. Die dauerhafte und rechtssichere Bereitstellung von Flächen für Renaturierungsmaßnahmen zählt zu den wichtigsten und derzeit schwierigsten Aufgaben der Maßnahmenträger. Sind Sie Eigentümer eines Ufergehölzstücks und möchten aktiv zur Verbesserung der Gewässerqualität in Ihrer Heimat beitragen? Oder verfügen Sie über wenig produktive Landwirtschaftsfläche, die sich für ein Renaturierungsprojekt eignen könnte? Für die Durchführung der Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands unserer heimischen Gewässer benötigen wir Ihre Unterstützung: Können Sie sich einen Verkauf eines Uferstreifens an einem Ihrer Grundstücke vorstellen – oder vielleicht auch eines abseits vom Ufer liegenden Grundstückes? Eventuell würden Sie ein Grundstück gegebenenfalls tauchen? Vielleicht wären Sie auch mit einer alternativen Lösung einverstanden? Gerne besprechen wir mit Ihnen die möglichen Optionen, denn die Honorierung freiwilliger Leistungen landwirtschaftlicher Betriebe ist ein zentraler Baustein für einen kooperativen Gewässerschutz.

 

Ihre zuständige Ansprechpartnerin am Wasserwirtschaftsamt Weiden:
Sophia Schreiner
Telefon: 0961-304499
poststelle@wwa-wen.bayern.de

Fensterbach bei Irrenlohe; Wasserwirtschaftsamt Weiden
Wondreb VOR dem Ökoausbau; Wasserwirtschaftsamt Weiden
Wondreb NACH dem Ökoausbau; Wasserwirtschaftsamt Weiden
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