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Veränderungen bei den Wahllokalen

  • Schwarzach b. Nabburg

Wölsendorfer Wählerinnen und Wähler wählen künftig im Wahllokal Schwarzach, die Wählerinnen und Wähler aus Unterauerbach wählen im Wahllokal Altfalter.

Bisher waren im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld insgesamt 24 Wahllokale eingerichtet. Dies entspricht einem Wahlhelferbedarf von insgesamt 192 Personen, welche am Wahltag in den Wahllokalen Dienst taten. In den vergangenen Jahren zeigte sich deutschlandweit ein Trend hin zu immer mehr Briefwählern. Bei der Landtags- und Bezirkswahl 2023 lag die Briefwahlquote bei knapp 64 % der Wählerinnen und Wähler. Somit haben nur gut 36 % der Wählerinnen und Wähler im Wahllokal gewählt. Diese Tendenz stellt die Verwaltung vor eine große Herausforderung, da immer mehr Briefwahllokale eingerichtet werden müssen und die Anzahl der benötigten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer stetig steigt. Um den großen Besetzungs- und Organisationsaufwand bei kommenden Wahlen noch stemmen zu können, hat die Gemeinschaftsversammlung der VG Schwarzenfeld am 29.02.2024 beschlossen, die Anzahl der Urnenwahllokale zu reduzieren. In Schwarzenfeld gibt es künftig anstelle von sechs nur noch vier Urnenwahllokale in der Grund- und Mittelschule Schwarzenfeld. Die Gebietseinteilungen wurden angepasst. Das Wahllokal in Sonnenried wurde geschlossen. In Schwarzach gibt es künftig anstelle von vier nur noch ein Urnenwahllokal im Ortsteil Schwarzach (Wahlbezirk 0501) und im Ortsteil Altfalter (Wahlbezirk 0502) jeweils im ehem. Schulgebäude. Die Wölsendorfer Wählerinnen und Wähler wählen künftig im Wahllokal Schwarzach, die Wählerinnen und Wähler aus Unterauerbach wählen im Wahllokal Altfalter. In Stulln gibt es weiterhin zwei Urnenwahllokale im Gebäude der Grundschule, damit bleibt in Stulln alles wie gehabt. Bitte achten Sie aufgrund dieser Änderungen in Schwarzenfeld und Schwarzach auf das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckte Wahllokal! Wählerinnen und Wähler erhalten die Wahlbenachrichtigungen per Post Mitte Mai 2024. Alle Informationen zur Anforderung von Briefwahlunterlagen finden Sie hier: Ausstellung von Briefwahlunterlagen

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