Neu erlassene Satzung über die Erhebung von Verwaltungsleistungen für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis

Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg v. W.
Die Gemeinde Schwarzach b. Nabburg – als Verbandsmitgliedes des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg v. W. – informiert darüber, dass die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsleistungen für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg v. W. im Amtsblatt des Landkreises Schwandorf Nr. 26/2024 vom 6. Dezember 2024 amtlich bekannt gemacht wurde und am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist.