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Modernisierung des Namensrechts

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Seit dem 1. Mai 2025 bringt das reformierte Namensrecht mehr Freiheit bei der Namenswahl. Doppelnamen für Ehepartner, vereinfachte Verfahren und neue Optionen für Kinder sind zentrale Neuerungen.

Das neue Namensrecht schafft mehr Flexibilität und Selbstbestimmung und wird der Vielfalt moderner Familienmodelle besser gerecht. Die Neuregelung erleichtert die Änderung des Familiennamens und erweitert die Wahlmöglichkeiten. Ehegatten und Kinder können künftig echte Doppelnamen führen. Es kann ein aus beiden Familiennamen gebildeter Doppelname gewählt werden, der auch Geburtsname gemeinsamer Kinder werden kann. Auch bei Scheidung der Eltern wird die Namensänderung des Kindes erleichtert.

Mehr zum neuen Namensrecht finden Sie in der Broschüre unter "Downloads" und auf der Webseite des Justizministeriums unter "Links".

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