ILE Brückenland Bayern Böhmen: Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte
Wie bereits in den letzten fünf Jahren hat der interkommunale Zusammenschluss ILE Brückenland Bayern- Böhmen beim Amt für ländliche Entwicklung Oberpfalz wieder ein Regionalbudget beantragt. Wir haben dieses auch inzwischen bewilligt bekommen und somit stehen ergänzt durch 10.000 EUR ILE-Eigenmittel wieder insgesamt 100.000 EUR für spannende, innovative und nachhaltige Kleinprojekte bereit, die zur Aufwertung und Bereicherung der ILE-Region beitragen.
Gefördert werden können Projekte, welche der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und somit den Zweck verfolgen, das Gebiet der ILE Brückenland Bayern-Böhmen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. So können Projekt beispielsweise eine Förderung erhalten, wenn Sie Veränderungsprozesse auf der örtlichen Ebene begleiten, bürgerschaftliches Engagement unterstützen, dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen umsetzen, die innerörtliche Vernetzung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit von lokalen Akteuren stärken oder die Grundversorgung und örtliche Daseinsfürsorge verbessern.
Die Förderanträge für das Regionalbudget 2025 müssen bis spätestens Montag, den 27.01.2025 schriftlich bei der verantwortlichen Stelle - „Regionalentwicklung Brückenland Bayern-Böhmen – Südlicher Oberpfälzer Wald - Česky les e. V.“ – Geschäftsstelle – Nabburger Straße 2, 92526 Oberviechtach eingegangen sein.
Weitere Informationen zum Regionalbudget, inklusive des „Offiziellen Aufrufs zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte “, wie auch die für die Einreichung der Förderanfragen notwendigen Antragsdokumente, eine Übersicht der in der Vergangenheit geförderten Projekte, sowie des zeitlichen Ablaufs des Förderprogramms sind auf der Webseite der ILE Brückenland Bayern-Böhmen unter der folgenden Adresse abzurufen.
https://www.brueckenland.de/informationen/regionalbudget-2025/
Potentielle Antragsteller sollten insbesondere den „Öffentlichen Aufruf“ und das „Merkblatt für Antragssteller“ aufmerksam lesen. Im Aufruf-Dokument sind auch die entscheidenden elf Projektbewertungskriterien zu finden, welche der Auswahl der Projekte zu Grunde gelegt werden.
Es wird empfohlen vor der Antragstellung die Projektideen mit der Geschäftsstelle der ILE Brückenland Bayern-Böhmen zu besprechen: Hierzu und für weitere Fragen steht Ihnen ILE-Regionalmanager Christian Karl, per Mail (info@brueckenland.de), wie auch per Telefon unter +49/9671/307-18 gerne zur Verfügung.
Die ILE Brückenland Bayern-Böhmen freut sich auch für das Jahr 2025 wieder auf tolle Projektideen.
Kurzinformation: Fördermodalitäten und Voraussetzungen
- Kleinprojekte liegen zwischen 500 EUR und 20.000 EUR.
- Fördersatz: maximal 80 % der förderfähigen Kosten - Maximale Fördersumme: 10.000 EUR.
- Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Es bleibt stets ein Eigenanteil beim Projektträger.
- Der Projektträger muss die Projektkosten komplett vorfinanzieren –> Auszahlung der Fördersumme erst nach Umsetzung des Projektes.
- Projekt darf erst nach Auswahl und gültiger Vertragsunterzeichnung begonnen werden.
- Projekt muss bis September 2025 umsetzbar sein.
- Projekt muss im Gebiet der Brückenland Kommunen liegen.
- Zur Einreichung von Projekten aufgerufen sind Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sowie natürliche Personen und Personengesellschaften (d.h. die Kommunen aber auch, Stiftungen, Vereine, Verbände, Gewerbetreibende und auch Privatpersonen)