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Hinweise aus der letzten Gemeinderatssitzung

  • Schwarzach b. Nabburg

Bei der Sitzung am 30.05.2023 ging Bürgermeister Franz Grabinger u. A. auf folgende Punkte ein

Gehwege und Rinnsteine sauber halten, Sträucher an Gehwegen zurückschneiden

Immer wieder erreichen die Verwaltung Beschwerden über Hecken sowie Sträucher und Bäume, deren Äste in den Straßenraum bzw. Gehwegbereich wachsen und dadurch den öffentlichen Fußgänger- und Fahrverkehr behindern oder gefährden. Überhängende Äste, Sträucher und Hecken machen den Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer) immer wieder zu schaffen. Wegen der Überwüchse müssen an manchen Gehwegen Fußgänger und dort radfahrende Kinder auf die Straße ausweichen, wodurch diese zusätzlichen Gefahren ausgesetzt werden. Manchmal werden Verkehrszeichen verdeckt und bei stark bewachsenen Straßeneinmündungen ist die Sicht für Verkehrsteilnehmer eingeschränkt. Die Gemeinde Schwarzach bittet alle betroffenen Grundstückseigentümer dringend, ihre Hecken und Sträucher bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Auch abgestorbene Äste aus Bäumen müssen entfernt werden. Es sei darauf hingewiesen, dass Grundstückseigentümer für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs ihrer Begrünung entstehen, haften. Daher appelliert man abermals an Grundstückseigentümer, folgende Hinweise zu beachten: Schneiden Sie die Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Wegen rechtzeitig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können und keine Sichtbehinderungen entstehen. Beachten Sie das Lichtraumprofil, wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad- /bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m. Schneiden Sie im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen soweit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus einiger Entfernung gesehen werden können

 

Hundekot auf öffentlichen Plätzen und Wegen

Aktuell häufen sich wieder die Beschwerden und Hinweise wegen Verunreinigungen durch Hundekot insbesondere innerhalb der Ortschaften. Aus gegebenem Anlass appelliert die Verwaltung wieder einmal an alle Hundehalter, ihre Tiere in den Orten und der freien Natur nicht unbeaufsichtigt laufen zu lassen. In Siedlungsgebieten legen wir den Hundebesitzern nahe, die Hunde generell anzuleinen. In gleicher Weise bitten wir die Hundehalter, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tiere das Grundstück nicht eigenmächtig verlassen und auch nicht durch schadhafte Zäune Fußgänger belästigen oder gar gefährden. Wir bitten die Hundehalter die Hinterlassenschaften des Hundes mitzunehmen und diesen in der Restmülltonne zu entsorgen. Man bedankt sich aber auch bei allen vorbildlichen Hundehaltern, die die Hundekottüten nutzen, ordnungsgemäß entsorgen und im Sinne aller Bürger dafür sorgen, dass kein Ärger zwischen Hunden und Mitmenschen entsteht.

 

Antragstellung für Härtefallhilfen für Heizöl, Pellets, etc. gestartet

Am 15. Mai 2023 ist die Antragstellung für die Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (z. B. Heizöl, Pellets) in Bayern gestartet. Mit den Härtefallhilfen sollen Privathaushalte entlastet werden, die für diese Energieträger im Entlastungszeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mehr als eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen hatten. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales: https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php Über diesen Link geht es auch zum Antragsportal.

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