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Auftakt zum Regionalbudget 2026

  • Gemeinde Schwarzach b. Nabburg

Die ILE Brückenland Bayern-Böhmen fördert wieder Kleinprojekte

Wie bereits in den letzten Jahren hat der interkommunale Zusammenschluss ILE Brückenland Bayern-Böhmen beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz wieder ein Regionalbudget beantragt. Dieses wurde inzwischen auch bewilligt und somit stehen ergänzt durch 10.000 EUR ILE-Eigenmittel wieder insgesamt 100.000 EUR für spannende, innovative und nachhaltige Kleinprojekte bereit. 

Gefördert werden können Projekte, welche der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und somit den Zweck verfolgen, das Gebiet der ILE Brückenland Bayern-Böhmen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. So können Projekt beispielsweise eine Förderung erhalten, wenn sie Veränderungsprozesse auf der örtlichen Ebene begleiten, bürgerschaftliches Engagement unterstützen, dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen umsetzen, die innerörtliche Vernetzung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit von lokalen Akteuren stärken oder die Grundversorgung und örtliche Daseinsfürsorge verbessern oder in vielerlei anderer Hinsicht zur Aufwertung und Bereicherung des Lebens in der ILE-Region beitragen. 

Die Förderanträge für das ILE-Regionalbudget 2026 müssen bis spätestens Freitag, den 30.01.2026, schriftlich bei der verantwortlichen Stelle - „Regionalentwicklung Brückenland Bayern-Böhmen – Südlicher Oberpfälzer Wald - Česky les e. V.“ – Geschäftsstelle – Nabburger Straße 2, 92526 Oberviechtach eingegangen sein.  

Weitere Informationen zum ILE-Regionalbudget (u.a. zur Antragstellung und zum Ablauf des Förderprogramms) sind auf der Webseite der ILE Brückenland Bayern-Böhmen unter https://www.brueckenland.de/informationen/regionalbudget-2026/  zu finden. 

Potentielle Antragsteller sollten insbesondere den „Öffentlichen Aufruf“ und das „Merkblatt für Antragssteller“ aufmerksam lesen. Im Aufruf-Dokument sind auch die entscheidenden neun Projektbewertungskriterien zu finden, welche der Auswahl der Projekte zugrunde gelegt werden.  

Es wird empfohlen, vor der Antragstellung die Projektideen mit der Geschäftsstelle der ILE Brückenland Bayern-Böhmen zu besprechen: Hierzu und für weitere Fragen steht Ihnen ILE-Regionalmanager Christian Karl, per Mail (info@brueckenland.de), sowie per Telefon unter +49/9671/307-18 gerne zur Verfügung. 

Die ILE Brückenland Bayern-Böhmen freut sich auch für das Jahr 2026 wieder auf tolle Projektideen.  

Kurzinformation: Fördermodalitäten und Voraussetzungen 

  • Kleinprojekte liegen zwischen 500 EUR und maximal 20.000 EUR (Nettokosten).  
  • Fördersatz: maximal 80 % der Nettokosten - maximale Fördersumme: 10.000 EUR.  
  • Der Projektträger muss die Projektkosten komplett vorfinanzieren. 
  • Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt erst nach Umsetzung des Projektes. 
  • Das Projekt darf erst nach Auswahl und gültiger Vertragsunterzeichnung begonnen werden. 
  • Das Projekt muss bis September 2026 umsetzbar sein.  
  • Das Projekt muss im Gebiet der Brückenland-Kommunen liegen (Achtung: Ausnahme Eslarn). 

Antragsberechtigt sind Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften (d.h. Kommunen aber auch, Stiftungen, Vereine, Verbände, Gewerbetreibende und Privatpersonen) 

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