Ankündigung von Ortsbegehungen
Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts Weiden werden im August und September 2022 die Gewässer III. Ordnung in den Gemeindebereichen Guteneck und Schwarzach bei Nabburg und im Marktgemeindebereich Neukirchen-Balbini begehen.
Im Rahmen des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ wurde gesetzlich festgelegt, dass entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer beidseitig ein Gewässerrandstreifen angelegt werden muss (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)).
Zur Erstellung der Gewässerrandstreifen-Kulisse begehen Mitarbeiter der Bayerischen Wasserwirtschaftsämter aktuell die Gewässer III. Ordnung im Freistaat. Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Weiden ermittelt diese Kulisse derzeit für den Landkreis Schwandorf. Hierfür sind in den folgenden Wochen Mitarbeiter des WWA Weiden in den Gemeindebereichen Guteneck und Schwarzach bei Nabburg und im Marktgemeindebereich Neukirchen-Balbini unterwegs, um die Gewässer aufzunehmen.